Einladung DATAKONTEXT Köln

„Mit dem Familienpflegezeitgesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2012 nach dem Pflegezeitgesetz ein weiteres Instrument für eine Pflege von nahen Angehörigen durch Arbeitnehmer geschaffen. Nach Erhebungen werden etwa 1,63 Millionen pflegebedürftige Personen von Angehörigen und ambulanten Diensten betreut, meist handelt es sich dabei um Frauen. Dieser Personenkreis geht häufig dem Arbeitsmarkt wegen fehlender Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung oder aus finanziellen Gründen verloren. Hier soll das Gesetz die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wenn auch das Gesetz keinen Rechtsanspruch für eine Familienpflegezeit einräumt, müssen sich die Unternehmen mit der Neuregelung vertraut machen. Angesichts des Fachkräftemangels wird es sich kein Unternehmen leisten können, Wünsche auf eine Familienpflegzeit nicht ernst zu nehmen.“

Artikel zum Download

zurück zu Veranstaltungen