Ihr persönlicher Freistellungsrechner

Ansparen für Auszeit oder Vorruhestand?

Sie wünschen sich mehr Zeit für Ihre Familie oder einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben und das, obwohl das gesetzliche Rentenalter auf 67 Jahre angestiegen ist?  Das Lebensarbeitszeitmodell ist genau das richtige Instrument, um Ihre persönliche Lebensplanung zu verwirklichen. Was bringt Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein Lebensarbeitsmodell konkret?

 

Ausgangsdaten:
Bitte geben Sie zunächst Ihr aktuelles Bruttogehalt und Ihr späteres gewünschtes Bruttogehalt in die grün markierten Felder ein.
Sollten Sie bereits ein vorhandenes Arbeitsentgeltguthaben aufgebaut haben, geben Sie dieses bitte ebenfalls ein. Ansonsten lassen Sie das Feld bitte frei.
Bitte geben Sie das Startdatum für die zukünftigen Bruttolohnverzichtsbeträge zu Gunsten des Zeitwertkontenmodells sowie Ihren gewünschten Beginn der Freistellungsphase (z. B. Vorruhestand) ein. Die Anspardauer in Jahren und Monaten wird dann automatisch berechnet.

Berechnungsvariante 1 – Höhe des Bruttolohnverzichts
Sie wissen schon, wie lange Sie ab dem gewählten Freistellungsbeginn (z. B. Vorruhestand) mit dem gewünschten Freistellungsgehalt in eine Freistellung gehen wollen? Dann geben Sie bitte nachfolgend noch die gewünschte Freistellungsdauer ein und der Rechner berechnet beispielhaft den für Ihre Freistellung erforderlichen monatlichen oder jährlichen Bruttolohnverzicht zu Gunsten des Zeitwertkontenmodells.

1. Bestimmung des notwendigen Bruttolohnverzichts
ERGEBNIS

Berechnungsvariante 2 – Dauer der Freistellung
„Sie wissen schon, welchen monatlichen und/oder jährlichen Bruttolohnverzicht Sie ins Zeitwertkonto einbringen wollen? Dann können Sie hier diese Beträge eingeben und der Rechner berechnet die daraus resultierende Freistellungsdauer mit dem gewählten Freistellungsgehalt und ab dem gewünschten Freistellungsbeginn (z. B. Vorruhestand).
Hinweis: Wenn Sie z. B. nur monatlich auf Bruttolohn verzichten wollen, setzen Sie den jährlichen Verzichtsbetrag auf 0.“

2. Bestimmung der möglichen Freistellungsdauer
ERGEBNIS

* Das Freistellungsgehalt ist angemessen, wenn es sich zwischen 70% und 130% des aktuellen monatlichen Bruttogehaltes abzüglich des Bruttolohnverzichtsbetrages bewegt.
** Bitte beachten Sie, dass durch die Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ein deutlich geringerer Nettoaufwand aus einer Umwandlung von Bruttolohn resultiert. Bei einer Ersparnis von in Summe 50 % Steuer- und Sozialabgaben beispielsweise, reduziert sich der Nettolohn durch eine Umwandlung von brutto 100 € um 50 €.
Die Verzinsung wurde im Freistellungsrechner beispielhaft mit 2 % p. a. für die Anspar- wie auch für die Freistellungsphase angesetzt.
Disclaimer: Aus dem vorliegenden Freistellungsrechner können keine Ansprüche hergeleitet werden. Es gelten die Rahmenbedingungen des jeweiligen Zeitwertkontenmodells. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Rahmenbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber. Für Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der DBZWK gerne zur Verfügung.  

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