Einladung Praxis-Forum Familienpflegezeitgesetz

Die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit wird durch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung und zusätzlichen Entgeltaufstockung verbessert. Während der maximal zweijährigen Familienpflegezeit wird die bisherige Arbeitszeit reduziert und die damit verbundene Entgeltreduzierung zur Hälfte aufgestockt. Diese Aufstockung erfolgt durch den Abbau vorhandener Wertguthaben bzw. Aufbau eines negativen Wertguthabenkontos.

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