Voraussetzung für die Einrichtung der Konten ist die laufende Zeiterfassung. Diese Einrichtung hat fast jedes dritte Unternehmen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er die Konten in Stunden oder in Geldeinheiten führt. Entscheidet er sich für monetär geführt Wertguthaben, wird die gesparte Zeit mit dem Stundensatz multipliziert und dem Mitarbeiter gutgeschrieben. Mehr…
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