Sicherheit durch Treuhandschaft

Doppelseitig schützt besser

Zur Flankierung des notwendigen Insolvenzschutzes sind die Arbeitgeber verpflichtet, die angesparten Wertguthaben wirksam gegen finanzielle Unwägbarkeiten zu sichern. Deshalb ist die DBZWK als unabhängiges Treuhandunternehmen der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Auswahl der geeigneten Insolvenzsicherung geht.

Die eigens entwickelten Konzepte sind flexibel und bieten eine attraktive Möglichkeit, ein zu den Unternehmenszielen passendes Modell mit minimalem Aufwand zu implementieren. Bewährt hat sich dabei das Modell der „doppelseitigen Treuhand“, das bereits im Altersteilzeitgesetz vom Gesetzgeber als geeignetes Sicherungsmodell anerkannt wurde.

Maximale Sicherheit durch gesetzeskonforme Treuhandschaft

Anerkannt werden nach „Flexi II“ unter anderem eine Treuhandlösung oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell. Von einer doppelseitigen Treuhand spricht man dann, wenn der Treuhänder sowohl die Arbeitgeberinteressen, in Gestalt einer Verwaltungstreuhand, als auch die Arbeitnehmerinteressen, in Gestalt der Insolvenzsicherung, in Form einer Sicherungstreuhand übernimmt.

Im Regelfall werden die Ansprüche aus der kollektiven Vermögensanlage, dem Wertguthaben, vom Arbeitgeber mittels eines entsprechenden Vertrags einheitlich an die DBZWK als Treuhänderin verpfändet. Dabei verwaltet die DBZWK das Wertkontenmodell und prüft die Insolvenzsicherung in korrekter Höhe. Im Sicherungsfall macht der Treuhänder die Ansprüche der Arbeitnehmer, bzw. der Verpfändung, geltend und zahlt die Wertguthaben nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben an die Arbeitnehmer aus. Steuern und Sozialabgaben werden an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Lückenlose Insolvenzsicherung

Der Vorteil dieser Konstruktion liegt in der Steuerung des gesamten Wertkontenmodells über den Treuhänder und der Insolvenzsicherung inklusive Abwicklung im Insolvenzfall. Das Ziel einer lückenlosen Insolvenzsicherung ist damit erreicht. Die Wertguthaben sind so gesetzeskonform und wirksam bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens geschützt.

Das Sicherungsmodell der
doppelseitigen Treuhand im Überblick

Ausgewählte Referenzbeispiele