Flexi-Gesetz

Sicherer Übergang
vom Erwerbsleben
in den Ruhestand

Bereits seit 1998 gibt es mit dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ – dem sogenannten Flexi-Gesetz – die Möglichkeit, geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zur mittel- und längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen.

Über Lebensarbeitszeitkonten können Arbeitnehmer somit einen möglichst frühen und vor allem finanziell abgesicherten Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand umsetzen.

Ausgewählte Referenzbeispiele