Altenheim

Überstunden, Urlaubstage, Bonifikationen, das Ur­laubs- und Weihnachtsgeld oder auch Bestandteile des regulären Entgelts können vom Arbeitnehmer zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei auf ei­nem Wert- oder Langzeitkonto angespart werden. Zur Kapitalanlage und Insolvenzsicherung überführt der Arbeitgeber das Entgelt in sicher­heitsorientierte Bank- und Sparanlagen, Versiche­rungslösungen oder in gesetzeskonforme und da­mit sichere Investmentfonds. Mit dem gebildeten Wertguthaben sind längere Freistellungsphasen für den Arbeitnehmer – zum Beispiel für Weiterbildung/Qualifizierung, Sabbatical, Kindererziehung, Betreuung häuslicher Pflegefälle etc. – ebenso möglich, wie der Vorru­hestand.

 

 

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Lohn+Gehalt Speziel, Zeitwertkonten werden betriebliche Altersvorsorge, DBZWKWohlfahrt intern, In der Hand des EuGh